Grundsteuerreform – was ändert sich? // 24.05.2022

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,

ab Anfang 2025 müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine neue Grundsteuer zahlen. Der Grund: Die alte Regelung war verfassungswidrig, die Grundsteuerwerte waren laut Bundesverfassungsgericht völlig überaltert und haben damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Deshalb bedanke ich mich beim VDGN dessen Präsident, Jochen Brückmann, dass er sich bereit erklärt hat, in einer Informationsveranstaltung die neue Reform vorzustellen.

Mit der Grundsteuerreform werden nun alle Immobilien in Deutschland mit Feststellungsdatum 1. Januar 2022 neu bewertet. Abkommenden Juli bis Ende kommenden Oktober müssen dafür alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt für die Neuberechnung einreichen.

Wie wird die neue Grundsteuer aber nun berechnet? Das bisher angewendete dreistufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer bleibt: Der Immobilienwert wird mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz, der von den Kommunen festgelegt wird, multipliziert:

Herr Brückmann, der Präsident des VDGN, hat dazu ausführlich berichtet und Beispielrechnungen angeführt. Die komplette Präsentation finden Sie hier. Viele Fragen sind nach wie vor offen. Wie verhält es sich bei geteilten Grundstücken, bei denen Teilflächen gemeinsam genutzt werden? Welche Sanierungsmaßnahmen kommen bei der Berechnung zum Tragen? Wo finde ich den aktuellen Bodenrichtwert für mein Grundstück? Wo und wie kann ich einen Härtefall beantragen, um den Antrag nicht online einzureichen?

Zentrales Thema war zudem die übermäßige Belastung insbesondere für Eigenheimbesitzer im Ostteil der Stadt. Um eine Wertverzerrung zu vermeiden, hat der VDGN den konkreten Vorschlag eines gestaffelten Abschlags bei der Steuermesszahl gemacht. Folgende Abstufung stellte Herr Brückmann dabei vor:

• Für die ersten 300.000 Euro Immobilienwert (Haus und Boden) wird für Hauseigentümer und Eigenheimbesitzer ein Abschlag von 40 Prozentpunkten bei der Steuermesszahl gewährt,
• zwischen 300.000 Euro und 500.000 Euro ein Abschlag von 25 Prozentpunkten,
• zwischen 500.000 Euro und 1.000.000 Euro ein Abschlag von 15 Prozentpunkten sowie
• ab 1.000.000 Euro wird kein Abschlag mehr angewendet. Diese Korrekturen sind dringend notwendig.

Die Bundesländer und die Kommunen haben immer noch alle Möglichkeiten in der Hand, sozial gerechte Anpassungen vorzunehmen. Dafür werde ich mich gemeinsam mit Mario Czaja weiterhin einsetzen und Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

An dieser Stelle noch einmal einen Dank an Herrn Brückmann und die knapp 90 Teilnehmer, die ihre Fragen beantwortet bekommen haben.

Die Präsentation des VDGN finden Sie noch einmal hier.

Herzliche Grüße

Katharina Günther-Wünsch
Ihre Abgeordnete für Kaulsdorf und Mahlsdorf

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