Ein Thema das insbesondere die Bürger in den Siedlungsgebieten bewegt, ist die Grundsteuerreform.
Aufgrund dieser Reform werden zunächst alle Immobilien in Deutschland mit Feststellungsdatum 1. Januar 2022 neu bewertet. Grundstücks- und Immobilienbesitzer müssen bis zum 31. Januar 2023 ihre Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt abgeben.
Dafür gibt es in Deutschland unterschiedliche Modelle. Im Kern unterscheiden sie sich darin, ob die Grundstücksgröße oder der mögliche Grundstückswert zur Berechnung herangezogen. Berlin benutzt den Grundstückswert – das sogenannte „Scholz-Modell“, was auf den früheren Finanzminister und heutigen Bundeskanzler zurückzuführen ist. Als Kiezmacher haben wir in den vergangenen Monaten an diesem in Berlin angewandten Verfahren – dem so genannten „Scholz-Modell“ – auf mehrere Aspekte kritisch hingewiesen.
Das Verfahren ist äußerst bürokratisch. Es ist für die Bürger ohne Unterstützung vom Fachmann kaum zu durchschauen. Die erforderlichen Unterlagen und Angaben (Grundbucheintrag, Bodenrichtwert, Lage und Art des Grundstücks, Wohn- und Nutzfläche) müssen einzeln zusammengetragen werden.
Der Antrag soll in der Regel online ausgefüllt werden. Gerade für ältere Eigenheimbesitzer ist das nicht sehr benutzerfreundlich und mit hohen Hürden verbunden. Daher haben wir in unseren Bürgerbüros immer auch ein Kontingent an ausgedruckten Formularen vorrätig. Kommen Sie gerne bei uns vorbei.
Es gab eine ursprünglich sehr kurze Abgabefrist. Die Erklärung sollte zuerst bis Ende Oktober 2022 abgegeben werden. Auf unseren politischen Druck hin wurde die Abgabefrist bis 31. Januar 2023 verlängert, was – so nehmen wir es in unseren Gesprächen vor Ort wahr – vielen Bürgern entgegenkommt.
Berliner Berechnungsmethode führt zur Benachteiligung des Ostens. Besonders schwer wiegt, dass die in Berlin angewandte Berechnungsmethode dazu führen wird, dass Grundstücks- und Immobilienbesitzer insbesondere im Ostteil Berlins mit einer unglaublich hohen Steigerung ihrer Grundsteuer-Zahlungen rechnen müssen – und das in Zeiten ohnehin hoher Preise aufgrund von Inflation und Energiekrise. Diese Mehrbelastung Ostberliner Eigenheimbesitzer werden wir verhindern. Daher hat die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus einen Antrag eingebracht, der eine gerechtere Verteilung der Grundsteuerlast vorsieht.
Wir sind auch bei diesem Thema eng verbunden und im stetigen Austausch mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und unterstützen deren aktuelle Petition für eine sozial gerechte, aufkommensneutrale und transparente Grundsteuerreform. Wir freuen uns und sind dankbar, wenn Sie ebenfalls Ihre Stimme für dieses Anliegen abgeben. Um die Petition ins Parlament einreichen zu können, müssen ausreichend Stimmen zusammenkommen. In Thüringen ist das nötige Quorum bei der gleichen Petition schon nach weniger als zwei Wochen erreicht worden.
Die Wiederholungswahl am 12. Februar ist auch eine Abstimmung darüber, welches Modell in Zukunft in Berlin angewandt werden soll. Unsere Position dazu ist klar.
Gas- und Strompreisbremse
In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen – und damit den Weg freigemacht für die Entlastungen von Millionen Verbrauchern und Unternehmen in Deutschland. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, dass diese Entlastungen endlich kommen. Sie hätten allerdings schon viel früher beschlossen werden können. Zudem zeigt sich bereits jetzt Nachbesserungsbedarf an zentralen Stellen des Gesetzes.
Die Gaspreisbremse sieht vor, dass Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Erdgasverbrauchs zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen, für den restlichen Verbrauch wird der geltende Marktpreis fällig. Beim Wärmeverbrauch (Fernwärme) wird der Preis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Große Unternehmen mit sehr hohem Energiebedarf zahlen 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs bzw. 7,5 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Wärmeverbrauchs. Die Mechanismen der Gaspreisbremse greifen ab März 2023, allerdings rückwirkend für die ersten beiden Monate des Jahres.
Anhand der Strompreisbremse soll der Strompreis – wiederum für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs – für Verbraucher sowie kleinere und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Auch diese Bremse greift ab März, rückwirkend für Januar und Februar 2023. Für Industrieunternehmen wird der Strompreis bei 13 Cent pro Kilowattstunde liegen, auch hier wieder für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
Die Unionsfraktion begrüßt grundsätzlich, dass diese Entlastungen für die Millionen Privatverbraucher und Unternehmen in Deutschland jetzt endlich kommen. Wir haben im parlamentarischen Verfahren aber auch immer wieder auf folgende Punkte kritisch hingewiesen:
- Zum einen bleibt – trotz anderer Ankündigungen – nach wie vor unklar, wie die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Flüssiggas, Heizöl und Pellets heizen, konkret von den Entlastungen profitieren lassen möchte.
- Zum anderen: Die Strom- und Gaspreisbremse hätte schon deutlich früher, d.h. vor den kalten Monaten des Jahres, kommen können. Die CDU/CSU-Fraktion hat schon im Sommer entsprechende Konzepte vorgelegt. Leider hat die Scholz-Regierung einen anderen Weg gewählt und mit der letztlich gescheiterten Gasumlage sowie mit der späten Berufung der so genannten „Gas-Kommission“ wertvolle Zeit vergeudet, die sie – trotz aller Eile in den vergangenen Wochen – nicht wieder aufholen kann.
- Zudem erwarten wir von der Bundesregierung, dass die beschlossenen Maßnahmen trotz aller selbstverschuldeten Eile und des engen Zeitplans auch (rechts-)sicher greifen. Ein weiteres Planungs- und Umsetzungsdesaster wie bei der Gasumlage darf es nicht geben. Greifen die Maßnahmen nicht oder werden sie wieder gekippt, würde dies zur Zumutung insbesondere für all jene werden, die hierzulande ohnehin sorgenvoll in die Zukunft schauen. Leider lassen die eingebauten Hürden, Anforderungen und Begrenzungen, die die Ampel-Koalition bei der Strom- und Gaspreisbremse gerade für große, energieintensive Unternehmen vorsieht, schon den ersten Nachbesserungsbedarf am Gesetz erkennen.
Unsere zentralen Punkte hat die Bundestagsfraktion in den Anhörungen, in den Ausschusssitzungen und schließlich in zwei Entschließungsanträgen zur Abstimmung gestellt. Diese wurden von den Ampel-Fraktionen abgelehnt.
Gleichzeitig ist es ihr im parlamentarischen Verfahren an mehreren entscheidenden Stellen gelungen, die Gesetzgebung entlang ihrer Forderungen deutlich zu beeinflussen, zum Beispiel mit Blick auf die Angleichung der administrativen Voraussetzungen und damit einen Gleichlauf für die Umsetzung der beiden Bremsen. Nähere Informationen zu den beschlossenen Entlastungsmaßnahmen inkl. der Gesetzestexte und Anträge finden Sie hier auf den Info-Seiten des Deutschen Bundestags.