Heizkostenhilfe jetzt auch für Heizöl, Öl Pellets & Co. // 25.01.23

Liebe Anwohner, liebe Leser,

Alle Bürger und Gewerbetreibenden, die mit Öl, Pellets, Kohle, Flüssiggas o.ä. heizen, können ab 31.01.2023 über die Investitionsbank Berlin (ibb) Heizkostenhilfen beantragen.

Nachdem die Bundesregierung die Strom- und Gaspreisbremsen Ende letzten Jahres auf den Weg gebracht hat, ist nun auch endlich klar, welche Hilfen es für andere Heizsysteme gibt. Verbraucher von so genannten nicht-leitungsgebundenen Energieträgern können ab dem 31. Januar 2023 ausschließlich online Anträge zur Heizkostenhilfe bei der Investitionsbank Berlin beantragen. Zur Höhe der Heizkostenhilfen heißt es dort:

„Auf Rechnungen für 2022 werden 80% des jeweils gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt. Die ‚Heizkostenhilfe Berlin‘ beträgt maximal 2.000,00 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit.“

Alles rund um die Antragsstellung finden Sie hier:

LINK ZUR IBB

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen zum Antragsverfahren benötigen, kontaktieren Sie gern meine Bürgerbüros per E-Mail unter fragen@kgwberlin.de oder telefonisch unter 030/566 970 450. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Herzliche Grüße

Katharina Günther-Wünsch

Ihre Abgeordnete für Kaulsdorf und Mahlsdorf

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: