Wie geht es weiter – wie kann mein Kind das Schuljahr evtl. freiwillig wiederholen?

Liebe Eltern,
viele Informationen – ähnlich wie Kanonenfeuer! Ich möchte das Thema „freiwillige Wiederholung“ kurz übersichtlich darstellen. Folgende Verfahrensabläufe zur Umsetzung des Anspruchs auf freiwillige Wiederholung der besuchten Jahrgangsstufe im Schuljahr 2021/22.

TerminWas ist zu tun?
Bis 13.04.2021Erziehungsberechtigte beantragen für Ihr Kind bei der Schulleitung schriftlich die freiwillige Wiederholung und begründen dies!
Achtung – das ist der zweite Tag nach den Osterferien!
Bis 26.04.2021Die Schule führt die Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten und informiert sie über die Vor- und Nachteile der Wiederholung.
Im Anschluss händigt sie das Formblatt „Schul 008“ aus.
Bis 30.04.2021Die Schulen senden die Listen mit allen Schülerinnen und Schülern, die freiwillig wiederholen an die zuständige Schulaufsicht UND das zuständige Schulamt/den Schulträger.
Bis 10.05.2021Der Schulträger/das Schulamt sendet den Erziehungsberechtigten, deren Kind die 6. Klasse besucht, ein Schreiben, in dem sie darauf hinweisen, dass das Anmeldeverfahren für die Jahrgangsstufe 7 abgebrochen wird.
Bis 18.06.2021Die Gymnasien informieren die Erziehungsberechtigten, deren Kinder nicht die Voraussetzung für die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe erfüllen, dass ihr Antrag auf freiwillige Wiederholung hinfällig ist.

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail.

Herzliche Grüße,
Ihre Katharina Günther-Wünsch

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