Liebe Eltern,
viele Informationen – ähnlich wie Kanonenfeuer! Ich möchte das Thema „freiwillige Wiederholung“ kurz übersichtlich darstellen. Folgende Verfahrensabläufe zur Umsetzung des Anspruchs auf freiwillige Wiederholung der besuchten Jahrgangsstufe im Schuljahr 2021/22.
Termin | Was ist zu tun? |
Bis 13.04.2021 | Erziehungsberechtigte beantragen für Ihr Kind bei der Schulleitung schriftlich die freiwillige Wiederholung und begründen dies! Achtung – das ist der zweite Tag nach den Osterferien! |
Bis 26.04.2021 | Die Schule führt die Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten und informiert sie über die Vor- und Nachteile der Wiederholung. Im Anschluss händigt sie das Formblatt „Schul 008“ aus. |
Bis 30.04.2021 | Die Schulen senden die Listen mit allen Schülerinnen und Schülern, die freiwillig wiederholen an die zuständige Schulaufsicht UND das zuständige Schulamt/den Schulträger. |
Bis 10.05.2021 | Der Schulträger/das Schulamt sendet den Erziehungsberechtigten, deren Kind die 6. Klasse besucht, ein Schreiben, in dem sie darauf hinweisen, dass das Anmeldeverfahren für die Jahrgangsstufe 7 abgebrochen wird. |
Bis 18.06.2021 | Die Gymnasien informieren die Erziehungsberechtigten, deren Kinder nicht die Voraussetzung für die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe erfüllen, dass ihr Antrag auf freiwillige Wiederholung hinfällig ist. |
Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail.
Herzliche Grüße,
Ihre Katharina Günther-Wünsch