Das hart- und wohlverdiente Eigenheim – Neubau oder Bestand. Der Traum vieler Deutscher, auch Berliner.
Wehe dem, der zukünftig Dachsanierungen plant. Der sollte sich schleunigst mit dem geplanten Solargesetz der Berliner Regierung unter Rot-Rot-Grün vertraut machen. (Beschlußfassung Solargesetz)
In Zukunft sollen Hauseigentümer dazu verpflichtet werden, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren.
Der Senat hat ein entsprechendes Gesetz in das Parlament eingebracht und Teile der Regierungsfraktionen haben bereits durchblicken lassen, dass sie dieses ohne große Beteiligung und Anhörung Betroffener schnell verabschieden wollen.
Insbesondere Eigentümer von Bestandsimmobilien wird dieses Vorhaben über Gebühr belasten. Denn es wird, bis auf wenige Ausnahmen, von jedem erwartet, häufig verbunden mit hohen zusätzlichen Kosten, eine Solaranlage zu installieren.
Wir haben diese Woche dazu eine Informationsveranstaltung mit Jochen Brückmann, Präsident des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Alexander Hermann, Mario Czaja und mir durchgeführt. Viele Teilnehmer waren überrascht von den Informationen und schockiert, dass es nahezu bei jeder Sanierungsmaßnahme am Dach zu dieser Verpflichtung kommen wird.
Während unserer Debatte sind auch diverse fachliche wie technische Mängel und Hürden in der aktuellen Gesetzesvorlage benannt wurden. Am 19.04.2021 findet die öffentliche Anhörung dazu im Parlament statt.
Wir bleiben an diesem Thema dran und werden auch mit Ihrer Unterstützung für eine Änderung dieser Gesetzesvorlage kämpfen.
Denn ganz nebenbei – während private Hauseigentümer mit dem Gesetz zur Installation von Solaranlagen gezwungen werden soll, sieht es der Senat bei den eigenen öffentlichen Gebäuden ziemlich großzügig. Im Jahr 2020 wurde bei keiner einzigen Dachsanierung von bezirklichen Gebäuden eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen. Und das obwohl 8.000 öffentliche Gebäude energetisch den Gewinn von 100.000 Einfamilienhäusern erreichen würden!