Bundestag beschließt sogenanntes „Bürger“-Geld // 14.11.22

Liebe Leser,

am 10.11. hat der Bundestag über den Gesetzentwurf der Scholz-Regierung zum sogenannten „Bürger“-Geld abgestimmt. Dabei möchte ich klarstellen: Wir als CDU haben uns deutlich für die Erhöhung der Regelsätze u.a. der Leistungen im Arbeitslosengeld II ausgesprochen.

Gerade in den aktuellen Krisen mit steigenden Preisen brauchen die Bürger, die auf diese Unterstützung angewiesen sind, eine schnelle Lösung.

Davon grundsätzlich zu trennen, ist die Frage wie das Bürgergeld mit dem Prinzip des Förderns und Forderns vereinbar ist. Der Gesetzesentwurf zum sogenannten „Bürger“-Geld ist eine klare Abkehr vom Prinzip des Förderns und Forderns und der direkte Weg in das bedingungslose Grundeinkommen aus Steuergeldern.

Die Scholz-Regierung bremst mit dem sogenannten „Bürger“-Geld Menschen aus, die Arbeit suchen. Statt ihnen vom ersten Tag an unter die Arme zu greifen, werden Anreize zu arbeiten gesenkt und Mitwirkungspflichten quasi auf null reduziert. Arbeitssuchende werden in Ruhe gelassen und nur noch verwaltet, nicht vermittelt.

Wir wollen, dass Menschen wieder möglichst schnell in Arbeit kommen. Wir sind uns sicher: Das ist nicht nur gut für unser Land, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist für uns eine Frage der Wertschätzung, der Teilhabe, aber auch des guten Miteinanders in der Gesellschaft. 

Unser Sozialstaat ist dann erfolgreich, wenn er diejenigen unterstützt, die wirklich Hilfe von uns allen brauchen.

Deshalb ist es richtig, die Grundsicherung an die Inflation anzupassen. Die Scholz-Regierung begeht jedoch einen großen Fehler, wenn sie die Betroffenen mit dem sogenannten „Bürger“-Geld ihrem Schicksal überlässt.

Herzliche Grüße

Katharina Günther-Wünsch

Ihre Abgeordnete für Kaulsdorf und Mahlsdorf

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